Eltern/ Erziehungsberechtigte

Die Eltern der SchülerInnen wählen entsprechend dem Schulgesetz des Landes Brandenburg ihre Vertreter in den Klassen, der Schule und des Landkreises.

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über den Schulalltag und die Entwicklung ihrer Kinder zu informieren:

  • Elterngespräche und Elternversammlungen

  • Kontakte per Telefon und Mitteilungsheft

  • Mitgestaltung und Umsetzung der individuellen Förderpläne

  • Hospitationen und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen