Hygieneplan
Hygieneplan der Lebensschule Uckermark bezüglich Covid-19 Pandemie
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Geltungsbereich
Das vorliegende Konzept gilt für den Bereich der Lebensschule Uckermark sowie für alle dort beschäftigten Mitarbeiter.
- Ausstattung
Der Bereich Lebensschule Uckermark besteht aus 12 Klassen mit insgesamt 81 Schüler*innen und insgesamt 43 Mitarbeiter*innen.
Für die Klassen P 1 – P 3 im Haus 1 der Lebensschule finden wir sehr gute Bedingungen im Sanitärbereich vor.
Die 10 Klassen P 4 – BBS, im OSZ Uckermark haben für ca. 60 Schüler 1x Jungen und 2 x Mädchentoiletten zur Verfügung.
Personaltoiletten sind ausreichend vorhanden.
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Verantwortung und Zuständigkeiten
Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung des Konzepts. Dies umfasst auch die Anleitung, Festlegung und Zuständigkeiten für die einzelnen Arbeitsaufgaben und Kontrolle der Tätigkeiten. Alle Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf zum Konzept geschult.
Die persönliche Hygiene der Mitarbeiter wird vorausgesetzt. Bei außergewöhnlichen Umständen oder besonderen Gefährdungslagen wie die Corona – Pandemie, muss der Schulträger zusätzliche Maßnahmen (z.B. Desinfektion, Tragen von Schutzkleidung …) organisieren. Jeder Mitarbeiter ist angehalten, die Hygiene betreffende kritische Feststellungen (insbesondere Verschmutzungen und Schädlingsbefall) an die Einrichtungsleitung zu melden.
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Hygiene in der Einrichtung
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Personalhygiene
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Geltungsbereich:
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Unterrichtsräume
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Hauswirtschaft
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Sanitärräume
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Fachräume
Information der Mitarbeiter und Dokumentation:
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Bei Beschäftigungsbeginn (z.B. durch Merkblatt und Einarbeitungskonzept)
Händehygiene |
Händewaschen erfolgen
(z.B. Türgriffe, Rollern, Bällen usw.) Händedesinfektion erfolgen
Merke: Kontaminierte Hände --- desinfizieren Schmutzige Hände --- erst waschen, dann desinfizieren Grobe Verschmutzungen werden erst mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmalhandtuch entfernt Hautschutz und Hautpflege erfolgen bei Dienstbeginn, bei Dienstende, bei längeren Pausen und bei Bedarf Geeignete Handschuhe werden angezogen ( bei unreinen Arbeiten , z.B. bei Körperausscheidungen, Schmutzwäsche, bei Kontakt zu infektiösen Bewohnern und Material, bei Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und bei Bedarf) |
Wischdesinfektion |
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Mund-Nasen-Schutz |
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Allgemeine Hygienemaßnahmen |
- an der Schule Tätige ohne Impf- bzw. Genesungsnachweis müssen bis 29.04.22 täglich den Testnachweis erbringen |
Arbeitskleidung |
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Infektionsschutz |
Erkrankungen mit Arbeitsverbot laut Infektionsschutzgesetz sind sofort der Leitung mitzuteilen |
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Handschuhe
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Grundsätze:
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Handschuhe sind zu tragen, wenn mit einer nachteiligen Beeinträchtigung für die Gesundheit des Personals oder der Schüler*innen zurechnen ist
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Die Einrichtung sollte Handschuhe in verschiedenen Größen und Materialien vorhalten.
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Das Handschuhmaterial darf die Gesundheit des Benutzers nicht beeinträchtigen.
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Die Handschuhe müssen puderfrei sein.
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Niemals die Handschuhe anziehen, wenn die Hände noch feucht sind.
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Reinigung und Desinfektion
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Allgemeine Richtlinien:
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Reinigung und Desinfektion dienen der Sauberkeit und der Infektionsprophylaxe.
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Zum Einsatz kommen so wenig Mittel wie möglich und nur so viele wie nötig!
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Reinigung ist der Desinfektion vorzuziehen --- Desinfektion so wenig wie möglich, soviel wie nötig!
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Eine desinfizierende Reinigung muss erfolgen, wenn eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material (Blut, Eiter, Urin, Kot, Sputum, Erbrochenes …) festgestellt wird oder wenn mit einer Kontamination zu rechnen ist und im bewohnernahen Umfeld bei Auftreten bestimmter Infektionserreger, z.B. Covid-19
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Die Oberflächen von Einrichtungsgegenständen, Wände und Fußböden müssen so beschaffen sein, dass eine Reinigung und ggf. Desinfektion möglich sind.
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Die Reinigung und Desinfektion wird in Plänen verbindlich für jeden Bereich festgelegt, die die Arbeitsaufgaben, die zu verwendeten Mittel und die Frequenzen enthalten.
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Durch verbindliche Verfahrensweisen, Schulungen, Einarbeitung und Kontrolle wird die Einhaltung dieser Pläne sichergestellt und dokumentiert.
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Reinigungs- und Desinfektionspläne können kombiniert werden.
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Siehe auch Handhygiene
5. Gestaltung des Schultages
5.1. Schüler*innen
Es können nur Schüler*innen beschult werden, die keine Krankheitssymptome jeglicher Art aufweisen.
5.2. Personal
Kolleg*innen mit Krankheitssymptomen sollten den Dienst nicht antreten.
5.3. Raumnutzung
Der Raum muss mindestens regelmäßig alle 45 Minuten durch das Öffnen von Fenstern und Türen gelüftet werden.
Alle Klassen und Sanitärräume werden mit Desinfektionsmitteln ausgestattet. Häufig berührte Flächen (Türgriffe, Kopierer- Display, Telefon, Tische, Stühle, gemeinsames Unterrichtsmaterial etc.) werden täglich mit Seifenwasser abgewischt.
5.4. Fahrdienste
Es besteht Maskenpflicht im gesamten Schülerverkehr .OP Masken bis zum 14. Lebensjahr/danacch FFP2 Masken
5.5. Mögliche Staffelung des Schulbetriebes
Klassen im Schulhaus 1 können bei Einschränkung des Schulbetriebes weiter beschult werden. Klassen im Schulhaus 2 werden nach einem gestaffelten Präsenzunterricht im Wechsel mit Distanzlernen beschult. Die Schüler*innen bekommen Hausaufgaben für die Tage mit, an denen sie nicht in der Schule sind.
Andere Möglichkeiten werden regelmäßig im Kollegium geprüft und der jeweiligen Situation angepasst.
5.6. Ankunft in der Schule
Schüler*innen mit Krankheitssymptomen sind umgehend von den Sorgeberechtigten abzuholen bzw. zu hause zu behalten, sie dürfen nicht beschult werden !!!!!!
5.7. Unterricht
5.7.1. Klassenunterricht
Der Unterricht soll möglichst in festen, voneinander getrennten / unabhängigen Gruppen mit einem festen Klassenteam stattfinden. Vertretung ist nach Möglichkeit nur innerhalb des Teams zu realisieren.
Fachunterrichtsstunden werden durch das Team der Klasse soweit möglich abgedeckt.
Der Schwimmunterricht erfolgt im Klassenverband.(ist z.Z. ausgesetzt)
Werkstatt- und Betriebspraktika finden wiedre statt.
Unterrichtsgänge, Wandertage & Klassenfahrten sind gestattet.
5.8. Mittagessen und Pausenregelung
5.8.1. Mittagsessen
Das Mittagessen kann für alle Klassen wie gewohnt im OSZ eingenommen werden.
Die Klassen betreten den Speisesaal nach einem Zeitplan gestaffelt.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten (Zeit, Plätze etc.)
5.8.2. Pausenregelung
Sollten Fahrtzeuge benutzt werden, sind die Griffe nach jeder Pause mit Desinfektionsmittel oder Seifenlauge zu reinigen.
Es gibt zeitlich gestaffelte Pausenzeiten.
5.8.3. Toilettengänge
Es sind lange Warteschlangen vor den Toiletten zu vermeiden.
Auf gründliches Händewaschen ist zu achten.
Die Toiletten sind sauber zu verlassen, bei Bedarf mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
5.9. Verhalten im Schulgebäude
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Externe Besucher
Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von Covid -19 – Infizierten sollen die Schule nicht betreten.
Jeder Besucher muss die Hygieneregeln einhalten.
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Covid-19-Infizierte
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Symptome
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Die bisher bekannten Symptome eine Covid-19-Infektion sind:
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Fieber
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Husten
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Kurzatmigkeit
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Halsschmerzen
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Schnupfen
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Muskel- und Gelenkschmerzen
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Kopfschmerzen
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Übelkeit / Erbrechen / Durchfall
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Appetitlosigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinnes
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Ausbruchsmanagement (bei begründetem Verdachtsfall oder bestätigter Infektion)
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Die Schulleitung ist umgehend zu informieren.
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Verhalten nach Genesung
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Personen, die mit Covbid-19-Infiziert waren, müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor sie in die Schule zurückkehren können.
E.Bethke
FSR Prenzlau, d. 04.04.2022