Hygieneplan

04.04.2022

Hygieneplan der Lebensschule Uckermark bezüglich Covid-19 Pandemie

  1. Geltungsbereich

Das vorliegende Konzept gilt für den Bereich der Lebensschule Uckermark sowie für alle dort beschäftigten Mitarbeiter.

  1. Ausstattung

Der Bereich Lebensschule Uckermark besteht aus 12 Klassen mit insgesamt 81 Schüler*innen und insgesamt 43 Mitarbeiter*innen.

Für die Klassen P 1 – P 3 im Haus 1 der Lebensschule finden wir sehr gute Bedingungen im Sanitärbereich vor.

Die 10 Klassen P 4 – BBS, im OSZ Uckermark haben für ca. 60 Schüler 1x Jungen und 2 x Mädchentoiletten zur Verfügung.

Personaltoiletten sind ausreichend vorhanden.

 

  1. Verantwortung und Zuständigkeiten

Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung des Konzepts. Dies umfasst auch die Anleitung, Festlegung und Zuständigkeiten für die einzelnen Arbeitsaufgaben und Kontrolle der Tätigkeiten. Alle Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf zum Konzept geschult.

Die persönliche Hygiene der Mitarbeiter wird vorausgesetzt. Bei außergewöhnlichen Umständen oder besonderen Gefährdungslagen wie die Corona – Pandemie, muss der Schulträger zusätzliche Maßnahmen (z.B. Desinfektion, Tragen von Schutzkleidung …) organisieren. Jeder Mitarbeiter ist angehalten, die Hygiene betreffende kritische Feststellungen (insbesondere Verschmutzungen und Schädlingsbefall) an die Einrichtungsleitung zu melden.

 

  1. Hygiene in der Einrichtung

    1. Personalhygiene

 

Geltungsbereich:

  • Unterrichtsräume

  • Hauswirtschaft

  • Sanitärräume

  • Fachräume

Information der Mitarbeiter und Dokumentation:

  • Bei Beschäftigungsbeginn (z.B. durch Merkblatt und Einarbeitungskonzept)

Händehygiene

Händewaschen erfolgen

  • vor Dienstbeginn (vor Aufnahme der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten),

  • bei Dienstende

  • bei optischer Verschmutzung und nach Toilettenbenutzung

  • vor und nach Speisenausgabe bzw. Zubereitung der Speisen

  • nach einem Aufenthalt im Freien

  • nach Berührung von gemeinsam genutzten Gegenständen

(z.B. Türgriffe, Rollern, Bällen usw.)

Händedesinfektion erfolgen

  • vor Dienstbeginn

  • bei Dienstende

  • vor Tätigkeiten mit Kontaminierungsgefahr (z.B. Aufziehen von Medikamenten)

  • nach dem Naseputzen

  • vor und nach Kontakt mit infektiösen Bewohnern oder Material,

  • vor und nach den Pausen

  • nach Toilettenbesuch

  • bei Betreten der Einrichtung

Merke:

Kontaminierte Hände --- desinfizieren

Schmutzige Hände --- erst waschen, dann desinfizieren

Grobe Verschmutzungen werden erst mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmalhandtuch entfernt

Hautschutz und Hautpflege erfolgen bei Dienstbeginn, bei Dienstende, bei längeren Pausen und bei Bedarf

Geeignete Handschuhe werden angezogen ( bei unreinen Arbeiten , z.B. bei Körperausscheidungen, Schmutzwäsche, bei Kontakt zu infektiösen Bewohnern und Material, bei Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und bei Bedarf)

Wischdesinfektion

  • tägliche Wischreinigung von häufig berührten Flächen (Türgriffe, Tische, Stühle)

  • Wischdesinfektion von Reha-Mitteln (Rolli, Pflegebett, Liege, Lifter etc.)

  • in Sanitärräumen (WC, Griffe)

  • Schülerarbeitsmaterialien

  • Gegenständen im Sportraum oder zur Pausengestaltung (Fahrradgriffe, Roller, Buddelzeug, Bälle etc.)

Mund-Nasen-Schutz

 

  • entfällt ab 04.04.2022/ keine Maskenpflicht

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Einhaltung von Husten- und Nies-Regeln: in die Ellenbeuge oder in ein Einmaltaschentuch

  • Entsorgung des Einmaltaschentuches in einem geschlossenen Abfalleimer mit Müllbeutel

  • Vermeidung der Berührung des Gesichtes, insbesondere von Mund Nase

  •  

  • Einmaltaschentücher sind in den Klassen in ausreichender Menge zur Verfügung zu halten.Schulpersonal

  •  Testpflicht bezüglich SARS-CoV-2-Virusinfektion wird ab 02.05.22 beendet

  • 3x wöchenlich Testpflicht für alle Schüler ohne Impf- oder Genesungsnachweis

    -  an der Schule Tätige ohne Impf- bzw. Genesungsnachweis müssen bis              29.04.22 täglich den Testnachweis erbringen

Arbeitskleidung

  • Es wird empfohlen, die in der Schule getragene Kleidung nach Dienstende zu waschen

  • Bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen, sollte ein Kittel bzw. eine Schürze getragen werden

 

Infektionsschutz

Erkrankungen mit Arbeitsverbot laut Infektionsschutzgesetz sind sofort der Leitung mitzuteilen

      1. Handschuhe

Grundsätze:

  • Handschuhe sind zu tragen, wenn mit einer nachteiligen Beeinträchtigung für die Gesundheit des Personals oder der Schüler*innen zurechnen ist

  • Die Einrichtung sollte Handschuhe in verschiedenen Größen und Materialien vorhalten.

  • Das Handschuhmaterial darf die Gesundheit des Benutzers nicht beeinträchtigen.

  • Die Handschuhe müssen puderfrei sein.

  • Niemals die Handschuhe anziehen, wenn die Hände noch feucht sind.

 

    1. Reinigung und Desinfektion

Allgemeine Richtlinien:

  • Reinigung und Desinfektion dienen der Sauberkeit und der Infektionsprophylaxe.

  • Zum Einsatz kommen so wenig Mittel wie möglich und nur so viele wie nötig!

  • Reinigung ist der Desinfektion vorzuziehen --- Desinfektion so wenig wie möglich, soviel wie nötig!

  • Eine desinfizierende Reinigung muss erfolgen, wenn eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material (Blut, Eiter, Urin, Kot, Sputum, Erbrochenes …) festgestellt wird oder wenn mit einer Kontamination zu rechnen ist und im bewohnernahen Umfeld bei Auftreten bestimmter Infektionserreger, z.B. Covid-19

  • Die Oberflächen von Einrichtungsgegenständen, Wände und Fußböden müssen so beschaffen sein, dass eine Reinigung und ggf. Desinfektion möglich sind.

  • Die Reinigung und Desinfektion wird in Plänen verbindlich für jeden Bereich festgelegt, die die Arbeitsaufgaben, die zu verwendeten Mittel und die Frequenzen enthalten.

  • Durch verbindliche Verfahrensweisen, Schulungen, Einarbeitung und Kontrolle wird die Einhaltung dieser Pläne sichergestellt und dokumentiert.

  • Reinigungs- und Desinfektionspläne können kombiniert werden.

  • Siehe auch Handhygiene

 

5. Gestaltung des Schultages

 

5.1. Schüler*innen

Es können nur Schüler*innen beschult werden, die keine Krankheitssymptome jeglicher Art aufweisen.

 

5.2. Personal

 

Kolleg*innen mit Krankheitssymptomen sollten den Dienst nicht antreten.

 

5.3. Raumnutzung

 

 Der Raum muss mindestens regelmäßig alle 45 Minuten durch das Öffnen von Fenstern und Türen gelüftet werden.

Alle Klassen und Sanitärräume werden mit Desinfektionsmitteln ausgestattet. Häufig berührte Flächen (Türgriffe, Kopierer- Display, Telefon, Tische, Stühle, gemeinsames Unterrichtsmaterial etc.) werden täglich mit Seifenwasser abgewischt.

 

5.4. Fahrdienste

Es besteht Maskenpflicht im gesamten Schülerverkehr .OP Masken bis zum 14. Lebensjahr/danacch FFP2 Masken

 

5.5. Mögliche Staffelung des Schulbetriebes

 

Klassen im Schulhaus 1 können bei Einschränkung des Schulbetriebes weiter beschult werden. Klassen im Schulhaus 2 werden nach einem gestaffelten Präsenzunterricht im Wechsel mit Distanzlernen beschult. Die Schüler*innen bekommen Hausaufgaben für die Tage mit, an denen sie nicht in der Schule sind.

Andere Möglichkeiten werden regelmäßig im Kollegium geprüft und der jeweiligen Situation angepasst.

 

5.6. Ankunft in der Schule

Schüler*innen mit Krankheitssymptomen sind umgehend von den Sorgeberechtigten abzuholen bzw. zu hause zu behalten, sie dürfen nicht beschult werden !!!!!!

 

5.7. Unterricht

5.7.1. Klassenunterricht

 

Der Unterricht soll möglichst in festen, voneinander getrennten / unabhängigen Gruppen mit einem festen Klassenteam stattfinden. Vertretung ist nach Möglichkeit nur innerhalb des Teams zu realisieren.

 

 

 

Fachunterrichtsstunden werden durch das Team der Klasse soweit möglich abgedeckt.

Der Schwimmunterricht erfolgt im Klassenverband.(ist z.Z. ausgesetzt)

 

 

Werkstatt- und Betriebspraktika finden wiedre statt.

Unterrichtsgänge, Wandertage & Klassenfahrten sind gestattet.

 

5.8. Mittagessen und Pausenregelung

5.8.1. Mittagsessen

 

Das Mittagessen kann für alle Klassen wie gewohnt im OSZ eingenommen werden.

Die Klassen betreten den Speisesaal nach einem Zeitplan gestaffelt.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten (Zeit, Plätze etc.)

 

5.8.2. Pausenregelung

 

Sollten Fahrtzeuge benutzt werden, sind die Griffe nach jeder Pause mit Desinfektionsmittel oder Seifenlauge zu reinigen.

Es gibt zeitlich gestaffelte Pausenzeiten.

 

5.8.3. Toilettengänge

 

Es sind lange Warteschlangen vor den Toiletten zu vermeiden.

Auf gründliches Händewaschen ist zu achten.

Die Toiletten sind sauber zu verlassen, bei Bedarf mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

 

5.9. Verhalten im Schulgebäude

 

 

 

  1. Externe Besucher

 

Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von Covid -19 – Infizierten sollen die Schule nicht betreten.

Jeder Besucher muss die Hygieneregeln einhalten.

 

  1. Covid-19-Infizierte

    1. Symptome

 

Die bisher bekannten Symptome eine Covid-19-Infektion sind:

  • Fieber

  • Husten

  • Kurzatmigkeit

  • Halsschmerzen

  • Schnupfen

  • Muskel- und Gelenkschmerzen

  • Kopfschmerzen

  • Übelkeit / Erbrechen / Durchfall

  • Appetitlosigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinnes

 

    1. Ausbruchsmanagement (bei begründetem Verdachtsfall oder bestätigter Infektion)

 

Die Schulleitung ist umgehend zu informieren.

 

 

    1. Verhalten nach Genesung

 

Personen, die mit Covbid-19-Infiziert waren, müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor sie in die Schule zurückkehren können.

 

 

 

E.Bethke

FSR                                                         Prenzlau, d. 04.04.2022